Wiesbaden ist eine reiche Stadt – aber nicht für alle! Ein Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit ist der bundesweit einzigartige „Wiesbadener Teilhabe-Standard“.
Soziale Teilhabe in Deutschland bedeutet, dass alle Menschen in der Gesellschaft die gleichen Chancen haben sollen, am sozialen Leben teilzunehmen. Das heißt zum Beispiel: Zugang zu Bildung und Arbeit, Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten, Soziale Kontakte und Freundschaften, Mitbestimmung und Mitsprache in der Gemeinschaft. Es geht darum, dass niemanden auszuschließen, egal ob er alt oder jung, arm oder reich, gesund oder krank ist. Jeder soll die Möglichkeit haben, ein erfülltes und aktives Leben zu führen. Um hier voran zu kommen, hatte die Kooperation in die Stadtverordnetenversammlung am 11. Juli die Sitzungsvorlage 24-V-51-0015 eingebracht.
Soziale Teilhabe
Der Wiesbadener Teilhabestandard für Stadtteile mit hohem sozialem Bedarf ist ein fachliches Konzept, das die Sozialverwaltung, Träger der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe, die sozialen Einrichtungen in den Stadtteilen sowie Vertreter von Verbänden, Institutionen und der Stadtpolitik entwickelt haben. Der vorliegende Bericht dokumentiert diesen kooperativen Prozess und die erzielten Ergebnisse. Über 40 Organisationen haben das erarbeitete Konzept ausdrücklich unterstützt.
Pressemitteilung, SPD
Einzigartig in Deutschland: „Wiesbadener Teilhabestandard“ unterstützt Kinder und Jugendliche mit zahlreichen passgenauen Angeboten.
(11.07.2024) Über 8600 Kinder unter 15 Jahren und rund 4.300 Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren leben in Wiesbaden in Bedarfsgemeinschaften. Für diese jungen Menschen hat die Stadt ein einzigartiges Konzept entwickelt, das Sozialdezernentin Dr. Patricia Becher (SPD) auf Nachfrage der Stadtverordneten Susanne Hoffmann-Fessner in der Stadtverordnetenversammlung am 11.07. erläuterte.
Maßnahmen dort verstärken, wo sie wirklich gebraucht werden
Es ist ein Meilenstein für die soziale Gerechtigkeit in der Stadt! Er ist einzigartig in Deutschland, und trägt dazu bei, passgenau und somit eine gerechtere Verteilung von Ressourcen zu gewährleisten, so Becher. Der Wiesbadener Teilhabestandard setzt an der vorangegangen Sozialraumanalyse an. Heißt: Maßnahmen gegen Kinder- und Jugendarmut kommen dort verstärkt zum Einsatz, wo sie notwendig ist.
Konkrete Ziele, die eine Marschroute vorgeben
Insgesamt 47 Organisationen haben sich dem Konzept angeschlossen. Es ist ein Konzept der Sozialverwaltung, der Träger der freien Wohlfahrtspflege und der sozialen Arbeit in Wiesbaden für Stadtteile mit hohen sozialen Bedarfslagen. Das Besondere: es wird in dem Konzept nicht einfach nur beschrieben, was getan werden muss – es werden konkrete Ziele gesetzt, die eine Marschroute vorgeben.
Maßnahmen reichen von Beratung bis zu mobiler Jugendarbeit im Stadtteil
Der Wiesbadener Teilhabestandard verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz, der den unterschiedlichen Problemlagen armutsgefährdeter Kinder und Jugendliche gerecht wird. So erstrecken sich die Maßnahmen von klassischer Schulsozialarbeit und Beratung bis zu mobilen Teams in den Stadtteilen mit hohem Bedarf als Teil der Grundversorgung. Auch ein gestalteter Ganztag an Grundschulen ist Teil des Konzepts, um Grundschulkinder künftig bedarfsgerechter fördern zu können.
Übersicht von Maßnahmen des „Wiesbadener Teilhabestandards“
Maßnahmensheet im Bericht | Maßnahme – wesentlicher Inhalt | Umsetzung |
4.4 KiEZ und Angebote der niedrigschwelligen Elternbildung | KiEZ bzw. Angebote der niedrigschwelligen Elternbildung in jedem StadtteilErhalt bisheriger Umfang + DynamisierungBedarfsgerechte Angebote in Stadtteilen mit mittleren und ggf. niedrigen Bedarfslagen | Bedarfsgerecht umgesetzt |
4.5 niedrigschwellige Kunst- und Kreativangebote vor Ort | In jedem Stadtteil soll es mindestens ein Angebot nach dem Konzept der Kunstwerker / Kunstkoffer geben (mind. einmal pro Woche, 2 Stunden) | In drei Stadtteilen noch nicht vorhanden: KlarenthalBiebrich-altDostojewski-, Waldstraße |
5.1 Angebote und Beratung vor Ort in Kitas erleichtern | In neuen Kitas bzw. Umbau Räume für Beratungen, KiEZ-Ange- bote, Kita-Einstieg etc. einplanen | Umsetzung nach Einzelfallprüfung – räumliche und finanzielle Möglichkeiten |
5.2 Zugänge zum Angebot Familienleistungen vorOrt sicherstellen | Gemeinsames monatliches zentrales Beratungsangebot aller Behörden für Familien über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten (Kinderzuschlag, Wohngeld, Leistungen Bildung und Teil- habe, Bürgergeld)Sicherstellung Zugang für Familien durch Werbung undVerweis- beratung durch soziale Einrichtungen vor Ort; bei Bedarf: Mittel für Elternbegleitung (sind aktuell im BudgetElternbildung enthal- ten) | umgesetzt |
5.3 Sprechcafés/Elterncafés in Stadtteilen mit großen GUs bzw. mehreren kleinen GUs | In Stadtteilen mit großen oder mehreren kleinen GUs soll ein„Sprechcafé“ (wöchentl. Angebot 1,5 Stunden zum Training und Ermutigen Deutsch zu sprechen sowie Elternbildungsanteilen) existieren | In einigen Quartieren vor- handen, aber noch nicht flächendeckend umgesetzt – zusätzlicher Ressourcen-bedarf |
6.1 Im Stadtteil vernetzter und gestalteter Ganztag an Grundschulen | Ganztagsangebot PfdG oder Profil 3 mit erhöhten Ressourcen und einer Vernetzungskultur und –struktur im Stadtteil zur be- darfsgerechten Förderung der Grundschulkinder an Grundschu- len mit Einzugsgebiet aus Stadtteilen mit hohen sozialen Bedarfslagen | Konzept ist beschrieben, Umsetzung soll zunächst in einem Pilotprojekt er- probt werden – zusätzli- cher Ressourcenbedarf muss ermittelt werden; Pi- lotschule gefunden werden |
7.1 Offene und mobile Jugendarbeit im Stadtteil | Fachstandard offene und mobile Jugendarbeit mit bedarfsge- rechter Ressourcenausstattung – in Abhängigkeit der sozialen Bedarfslage sowie der Anzahl der sozial benachteiligten Jugend- lichenJugendarbeit in allen Stadtteilen als Grundversorgung, in Stadt- teilen mit mittleren und hohen sozialen Bedarfslagen höhere Ressourcen (Personal + Räume) | Fachprozess/-standard ist in wesentlichen Eckpunkten entwickelt, Einbrin- gung als Vorlage in StVV geplant |
7.2 Schulsozialarbeit und Beratung für Sekundar- und berufliche Schulen mit hohen Anteilen von Schüleraus Stadtteilen mit hohem sozialen Bedarfslagen | Implementierung von Schulsozialarbeit an weiteren Schulen, wenn Schule diese nach dem Wiesbadener Schulsozialarbeits- konzept wünscht und ein durch Indikatoren nachgewiesener Bedarf besteht. Die Implementierung einer neuen Einrichtung muss durch die StVV beschlossen werden.Einrichten einer Anlaufstelle bei 51, die Schulen ohne Schulsozi- alarbeit bzgl. existierenden Hilfsangeboten informiert und ge- meinsam mit den Schulen den Zugang klärt. | Ab 2024 soll Konzept für Anlaufstelle erarbeitet werden |
Symbolfoto oben ©2023 Pixabay
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