Wiesbaden verschärft Regeln gegen Leerstand und Ferienwohnungen. Eine neue Satzung soll spekulativen Leerstand verhindern und Wohnraum wieder für Mieter verfügbar machen.
300.000 Einwohner zählt Wiesbaden inzwischen, und die Stadt wächst weiter. Wohnraum aber bleibt knapp. Um dem entgegenzuwirken, will die Stadt ein neues Instrument gegen den Leerstand nutzen: das hessische Leerstandsgesetz. Künftig sollen leerstehende Wohnungen schneller wieder bewohnt werden. Das hat die Stadtverordnetenversammlung nun beschlossen.
Auszug aus der Frankfurter Satzung
Baurechtlich genehmigter Wohnraum darf nur mit Genehmigung der Vollzugsbehörde zur (1.) wiederholten, nach Tagen oder Wochen bemessenen entgeltlichen Überlassung als Ferienwohnung oder (2.) Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung oder der Einrichtung von Schlafstellen – genutzt werden. Unter die Ziffer 1. fallen auch Aufenthalte aus geschäftlichen Gründen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Satzung zu erarbeiten, die das hessische Leerstandsgesetz in Wiesbaden umsetzt. Bis zu 5.000 Wohnungen stehen laut Zensus 2022 leer, – das ist ein enormes Potenzial in Zeiten von Wohnungsnot. Die Satzung soll sicherstellen, dass spekulativer Leerstand wirksam bekämpft wird und Wohnraum schneller auf den Markt kommt.
„Mehr Bevölkerung bedeutet mehr Wohnraum“
Wir haben steigende Einwohnerzahlen, doch die Infrastruktur muss mitwachsen – und vor allem der Wohnraum, betont Susanne Hoffmann-Fessner, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Rathausfraktion. Der Beschluss sei ein wichtiger Schritt, um die Wohnungssituation zu entspannen.
Kampf um jede freie Wohnung
Nicht nur Neubau und Nachverdichtung stehen auf der Agenda, sondern auch die Aktivierung bestehender leerstehender Wohnungen. Wir kämpfen um jede Wohnung, sagt Hoffmann-Fessner. Die Stadt will verhindern, dass Eigentümer Wohnungen absichtlich ungenutzt lassen, um später höhere Preise zu erzielen. Zusätzlich plant Wiesbaden eine stärkere Regulierung von Ferienwohnungen. Die Verwaltung prüft, ob eine Satzung nach Frankfurter Vorbild eingeführt werden kann, um die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen zu begrenzen.
Hintergrund: Das hessische Leerstandsgesetz
Das von der Landesregierung geplante Leerstandsgesetz gibt Kommunen die Möglichkeit, gegen spekulativen Leerstand vorzugehen. Künftig darf eine Wohnung maximal sechs Monate leer stehen, bevor dies als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Die Regelung gilt für alle 49 hessischen Städte mit Mietpreisbremse – darunter auch Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt.
Symbolfoto – Leerstand @2025 Pixabay
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