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Leinenpflicht für Hunde

Bußgeld bei Verstoß gegen Leinenpflicht für Hunde

In weiten Teilen Wiesbadens gilt eine strikte Leinenpflicht für Hunde, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. Hundehalter riskieren bei Verstößen ein Bußgeld.

Grafik: Kathleen Rother Redaktion 1 Jahr vor 0

Leinenpflicht gilt in Biebrich, Breckenheim, Igstadt, Delkenheim, Erbenheim, Kastel, Kostheim, Mitte, Nordenstadt, Rheingauviertel, Südost und Westend

In weiten Teilen Wiesbadens gilt aktuell eine Leinenpflicht für Hunde, nicht nur in der Stadt, sondern auch in Wäldern und auf Feldern. Die Leinenpflicht ist eine von mehreren Maßnahmen, um die Afrikanische Schweinepest (ASP) einzudämmen. Bei einem Erstverstoß wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro fällig, bei wiederholten Verstößen ein höheres. 

Hintergrund

Im Landkreis Groß-Gerau wurde ein Wildschwein positiv auf die ASP getestet. Um den Fundort herum wurde in einem Radius von zirka 15 Kilometern eine Sperrzone eingerichtet. Auch Wiesbadener Stadtteile liegen darin. In der Zone gilt eine Leinenpflicht für Hunde. Sie soll verhindern, dass Hunde Wildschweine aufscheuchen oder das Virus selbst weiterverbreiten. 

Leinenpficht in Bierstadt , Sonnenberg, Nordost: Folgende Wiesbadener Stadtteile liegen komplett in der Zone: Amöneburg, Biebrich, Breckenheim, Delkenheim, Erbenheim, Igstadt, Kastel, Kostheim, Mitte, Nordenstadt, Rheingauviertel, Südost und Westend. Folgende Stadtteile liegen teilweise in der Zone: Auringen, Bierstadt, Dotzheim, Frauenstein, Klarenthal, Kloppenheim, Medenbach, Schierstein, Sonnenberg und Nordost.

Karte mit den exakten Grenzen

 

Hunde können Viren verschleppen

Freilaufende Hunde scheuchen Wildschweine auf,  selbst dann, wenn die Hunde nur friedlich durch Büsche oder das Unterholz laufen. Werden infizierte Wildschweine aufgescheucht, können sie in Bereiche laufen, in denen bisher noch keine infizierten Schweine vorhanden sind. Die ASP breitet sich dadurch aus, was die Seuchenbekämpfung erheblich erschwert. Freilaufende Hunde können zudem durch Kontakt zu toten infizierten Wildschweinen  ASP-Viren verschleppen und dadurch die Seuchenbekämpfung  erheblich erschweren.

Deshalb Leinenpflicht

Dies kann nur durch eine generelle Leinenpflicht in der infizierten Zone verhindert werden. Hunde können übrigens – so wie Katzen, Vögel oder andere Tiere – nicht an ASP erkranken. ASP ist nur für Schweine gefährlich. Werden freilaufende Hunde in der Zone angetroffen, wird von ihren Haltern je nach Sachverhalt ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben.

Archivfoto ©2017 Volker Watschounek

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Mehr zur Tierseuchenbekämpfung erfahren Sie unter rp-darmstadt.hessen.de.

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