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Grafik zum Corona-Rückmeldeverfahren

Rückmeldeverfahren Corona-Soforthilfen: Betriebe atmen auf

Das Rückmeldeverfahren zu Corona-Soforthilfen hat hessische Betriebe verunsichert. Nach Kritik von IHK und Handwerkskammern reagiert das Regierungspräsidium Kassel: Fristen verlängern sich, Rückzahlungen lassen sich stunden oder in Raten begleichen, die Bagatellgrenze wird geprüft. Planungssicherheit kehrt zurück.

Volker Watschounek 2 Wochen vor 0

Hessische Betriebe erhalten Erleichterung beim Rückmeldeverfahren Corona-Hilfe: Fristen verlängert, Rückzahlungen gestundet, Bagatellgrenze geprüft.

Im Sommer startete das Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen. Viele Betriebe stießen auf Hürden, meldeten Unsicherheit und fragten sich, wie sie die Anforderungen erfüllen sollen. Kurze Fristen, elektronische Formulare, fehlende Optionen zur individuellen Darstellung – das Regierungspräsidium Kassel löste zunächst Verwirrung aus.

Kritik aus der Wirtschaft

IHK und Handwerkskammern erhoben die Stimme: Ferienzeit, Hochsaison und Personalmangel erschwerten die Rückmeldungen. Unklare Vorgaben zu Personalkosten führten zu zahllosen Nachfragen. Die ursprüngliche Intention – schnelle, unbürokratische Hilfe – drohte unter der Bürokratie zu verschwinden.

Der Dialog zwischen HIHK, Handwerkskammern und dem Regierungspräsidium zeigte Wirkung: (1) Ein Schreiben informiert nun alle betroffenen Unternehmen über die neuen Möglichkeiten. (2) Fristen lassen sich individuell verlängern. (3) Rückzahlungen können gestundet oder in Raten beglichen werden. (4) Die Erhöhung der Bagatellgrenze von 500 Euro wird geprüft.

„Wir greifen zentrale Forderungen der Wirtschaft auf und schaffen Entlastung für die Betriebe“, erklärt Kirsten Schoder-Steinmüller, Präsidentin des HIHK. Frank Dittmar, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern, ergänzt: „So gewinnen Unternehmen Zeit, damit hohe Rückzahlungen nicht erneut in Liquiditätsengpässe führen.“

Rechtliche Hinweise und Begleitung

Erste Rückforderungsbescheide haben bereits Betriebe überrascht, deren laufende Kosten nicht anerkannt wurden. Steuerberater können helfen, Fehler zu vermeiden. IHKs und Handwerkskammern beobachten das Verfahren weiterhin genau und setzen sich für eine Umsetzung der rechtlichen Vorgaben ein – ohne unnötige Belastungen.

Ausblick zum Rückmeldeverfahren

Mit den Anpassungen erhalten Betriebe Planungssicherheit. Das Rückmeldeverfahren Corona-Soforthilfen zeigt, wie Kritik aus der Praxis zu spürbaren Verbesserungen führen kann. Hessen will die ursprüngliche Intention der Soforthilfen wahren: schnelle, unkomplizierte Hilfe in einer Ausnahmesituation.

Foto – Unternehmerinnen und Unternehmer in Hessen können künftig Rückmeldungen zu Corona-Soforthilfen einfacher abgeben: Fristen verlängert, Rückzahlungen gestundet, Bagatellgrenze geprüft. ©2025 AI-generier / Volker Watschounek

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FAQs des Regiersungspräsidium Kassel zum Corona-Rückmeldeverfahren.

Mehr zum Thema Baustellen in der Stadt gibt es unter www.wiesbaden.de.

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