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Bundestagswahl 2025, Stimmzettel

Bundestagswahl 2025: Alle Fristen, Zeiten und Wege zur Wahl

Die Bundestagswahl 2025 steht an, und die Fristen für die Stimmabgabe laufen. Ob persönlich oder per Briefwahl – wer wählen will, sollte sich beeilen. Hier gibt es alle wichtigen Informationen für eine gültige Wahl.

Volker Watschounek 7 Monaten vor 0

In wenigen Tagen, am Sonntag, 23. Februar, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Lesen Sie wichtige Hinweise für die Abstimmung.

Am 23. Februar 2025 wählen die Bürger Deutschlands einen neuen Bundestag. Wer seine Stimme rechtzeitig abgeben möchte, sollte sich jetzt informieren. Denn sowohl für die Briefwahl als auch für die persönliche Stimmabgabe gibt es klare Fristen.

Briefwahl: Jetzt beantragen, rechtzeitig absenden

Wer nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann oder möchte, sollte seine Briefwahlunterlagen schnell bestellen. Die Online-Beantragung ist nur noch bis morgen, 19. Februar um 12 Uhr möglich. Wer es verpasst, kann noch bis zum 21. Februar um 15 Uhr seine Unterlagen direkt im Wahlamt anfordern. Danach bleibt nur die persönliche Stimmabgabe.

Stimmen vorab abgeben: Hier geht es

Wahlberechtigte, die sichergehen wollen, dass ihre Stimme zählt, können bereits jetzt direkt vor Ort wählen. Im Wahlamt an der Friedrichstraße 16 stehen die Wahlkabinen bereit:

  • Montag bis Donnerstag: 9 bis 17 Uhr
  • Freitag: 9 bis 15 Uhr
    Auch in den Ortsverwaltungen ist eine frühe Stimmabgabe zu deren regulären Öffnungszeiten möglich. Am Freitag, dem 21. Februar, sind die meisten von 10 bis 15 Uhr geöffnet.

Wahltag: Wann und wo wird gewählt?

Am 23. Februar öffnen die Wahllokale um 8 Uhr und schließen pünktlich um 18 Uhr. Das zuständige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Wer diese verloren hat, kann trotzdem wählen – ein gültiges Ausweisdokument reicht.

Rückgabe von Wahlbriefen: Die Frist läuft

Damit Briefwahlstimmen zählen, müssen die Wahlbriefe bis zum Wahltag um 18 Uhr im Wahlamt eingehen. Spätestens jetzt sollten sie also abgeschickt oder persönlich eingeworfen werden.

So funktioniert die Stimmabgabe

Beim Betreten des Wahlraums erhalten Wählerinnen und Wähler ihren Stimmzettel. Zwei Kreuze entscheiden über die Zusammensetzung des Bundestages:

  • Erststimme: Wählt die oder den Direktkandidaten.
  • Zweitstimme: Bestimmt die Partei für die Sitzverteilung im Bundestag. Falsch gesetzte Markierungen können den Stimmzettel ungültig machen. Wer sich verschreibt, kann beim Wahlvorstand problemlos einen neuen Zettel anfordern.

Fragen? Das Wahlamt hilft weiter

Das Wahlamt in der Friedrichstraße 16 steht für Fragen bereit, auch am Wahltag bis 18 Uhr. Die Telefonnummer: (0611) 314501. Wer sicherstellen will, dass seine Stimme zählt, sollte sich rechtzeitig informieren und handeln.

Foto – Stimmzettel © 2025 Volker Watschounek

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