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Feuerwerk, Raketen und Böller

Sicher ins Neue Jahr: Böllern mit Bedacht in Eltville am Rhein

Eltville am Rhein steht in den Startlöchern für einen spektakulären Jahreswechsel. Um ungetrübt ins neue Jahr zu rutschen, hat das Ordnungsamt in Eltville Wissenswertes und Ratschläge zusammengestellt. Damit machen Sie Die Silvesternacht zu einem unvergesslichen Erlebnis.

Volker Watschounek 2 Jahren vor 0

Verzicht auf einschlägige Knallereffekte à la Actionfilm! Böllern mit ausschließlich Knallwirkung? Nein, danke! Wir wollen kein Remake von „Die Straße des Donners“ in Eltville.

Mit dem Jahreswechsel rückt auch die Zeit der traditionellen Feuerwerke näher. Das Ordnungsamt der Stadt Eltville am Rhein weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerke), gerne auch as Böllern bezeichnet, nur am 31. Dezember und 1. Januar für Personen ab 18 Jahren erlaubt ist.

Einschränkungen

Es gibt jedoch wichtige Einschränkungen: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie bei besonders brandempfindlichen Gebäuden (z.B. Altstadt, Fachwerkhäuser) oder Anlagen ist untersagt. Dieses Verbot gilt unter anderem für den Altstadtbereich der Kernstadt, bestimmte Flächen in Erbach und Hattenheim sowie im Stadtteil Martinsthal. Die Erfahrung aus der Vergangenheit zeigt, dass gerade in der Eltviller Altstadt durch unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern erhebliche Schäden entstehen können.

Bürgermeister Patrick Kunkel appelliert daher an die Vernunft der Bürger sowie an die Gäste der Eltviller Altstadt, ihre pyrotechnischen Raketen und Effektartikel im Rahmen einer gemeinsamen Silvesterfeier am Rheinufer zu zünden. Dabei ist die Flugrichtung der Raketen aus Sicherheitsgründen in Richtung Rhein zu wählen.

Halteverbote und Abfallentsorgung

Bei der Nutzung von Feuerwerksartikeln ist stets Vorsicht geboten. Die Sicherheitsvorgaben der Hersteller sollten beachtet werden, um Unfälle zu vermeiden. Der Bürgermeister mahnt zudem dazu, bestehende Halte- und Parkverbote zu respektieren, damit ausreichende Zufahrts- und Aufstellflächen für Rettungskräfte stets gewährleistet sind. Die Verwendung von pyrotechnischen Effekten mit ausschließlicher Knallwirkung (Böller, Kanonenschläge etc.) sollte vermieden werden, und der anfallende Abfall ist ordnungsgemäß zu entsorgen.

In der Hoffnung auf einen sicheren und freudigen Start ins Jahr 2024 wünscht die Stadt Eltville am Rhein allen Einwohnern und Gästen eine besinnliche Silvesternacht!

Foto oben ©2023 Pixabay

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Die Internetseite der Stadt Eltville finden Sie unter www.eltville.de

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