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ASP: Wiesbaden lockert Regeln für Landwirtschaft

Seit dem 23. Juni dürfen Landwirte in Wiesbaden wieder maschinell ernten. Die Stadt hat das zuvor verhängte Verbot gelockert. Hundebesitzer müssen weiterhin ihre Tiere an der Leine führen.

Volker Watschounek 1 Jahr vor 0

Afrikanische Schweinepest: Neuregelungen erleichtern Landwirten die Arbeit – Jagdverbot und Leinenpflicht bleiben bestehen.

Die Stadt Wiesbaden hat das Verbot für den Einsatz landwirtschaftlicher Maschinen gelockert. Ab sofort dürfen Landwirte ihre Felder wieder bearbeiten. Besonders Kartoffel- und Erdbeerfelder profitieren von dieser Lockerung. Auch in Weinbergen können wieder Maschinen eingesetzt werden. Für Maisfelder gilt diese Lockerung nur bis zu einer Pflanzenhöhe von einem Meter. Pflanzenschutzmaßnahmen mit Drohnen sind generell wieder zulässig.

Tote Tiere sofort melden

Landwirte müssen weiterhin auf tote Wildschweine achten. Wer Kadaver findet, soll dies unverzüglich dem ASP-Infotelefon melden. Bürger können ebenfalls gefundene Wildschweine melden. Das Infotelefon ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr erreichbar. Für Notfälle sind die bekannten Nummern 110 und 112 vorgesehen und sollen nicht für ASP-Meldungen genutzt werden.

Leinenpflicht und Jagdverbot bleiben

Trotz der Lockerungen bleiben die Leinenpflicht für Hunde und das Jagdverbot bestehen. Nur die Nachsuche nach Unfallwild ist erlaubt. Wiesbaden sucht weiterhin aktiv mit Hunden und Drohnen nach infizierten Wildschweinen. Auf den Wertstoffhöfen in Nordenstadt und Dotzheim gibt es Sammelstellen für tote Wildschweine, die für die Öffentlichkeit geschlossen bleiben.

Vorsichtsmaßnahmen

Die Afrikanische Schweinepest ist eine für Haus- und Wildschweine tödliche Seuche. Menschen sind nicht gefährdet, weder durch direkten Kontakt noch durch den Verzehr von Schweinefleisch.

Archivfoto ©2017 Volker Watschounek

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Mehr zur Tierseuchenbekämpfung erfahren Sie unter rp-darmstadt.hessen.de.
Mehr dazu sowie die Allgemeinverfügungen finden Sie auf wiesbaden.de.

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