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Warnstreik

Als Streik wird die gemeinsame vorübergehende Arbeitsniederlegung der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer eines Betriebs bezeichnet. Dabei handelt es sich um ein gesetzlich zulässiges Arbeitskampfmittel der Gewerkschaft zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Forderungen, z. B. Lohnerhöhungen, Arbeitszeitverkürzung. Wichtig! Ein Streik wird nur anerkannt, wenn er von der Gewerkschaft nach vergeblichen Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern organisiert und geleitet wird – nicht von der Gewerkschaft organisierte wilde Streiks sind verboten. (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)

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