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Diesel, und die Frage nach der Verhältnismäßigkeit

49_752 Dieselfahrzeuge fahren in Wiesbaden. 16_000 von ihnen erfüllen nicht die in der ersten Stufe geforderte Euro 5 Norm. Dürfen nur noch Fahrzeuge, die die Euro 6 Norm erfüllen, in die Innenstadt, müssen rund 70 Prozent aller Dieselfahrer draußen blieben.

Volker Watschounek 7 Jahren vor 0

Am 19. Dezember entscheiden die Verwaltungsrichter, ob die Bemühungen von Wiesbaden ausreichen und Dieselfahrer weiter uneingeschränkt in die Stadt fahren dürfen. Diesel ja oder nein?

Die Meldungen überschlagen sich. In Nordrhein Westfalen ist die erste Autobahn von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge betroffen. Ab dem 1. Februar 2019 dürfen Diesel mit Euro-4-Motoren und älter fahren nicht mehr überall fahren. In Mainz drohen Fahrverbote ab September 2019 und in Wiesbaden? Während im Verkehrsdezernat eifrig an Maßnahmen gegen das drohende Fahrverbot gearbeitet wird, schaut die CDU-Rathausfraktion nach Berlin.

Bundesimmissionsschutzgesetzes

Der  stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher und Kandidat der CDU Wiesbaden für die Wahl zum Oberbürgermeister Eberhard Seidensticker begrüßt die von der Bundesregierung beschlossene Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Nach einer Einschätzung der Regierung sollen Fahrverbote in Städten mit nur geringen Überschreitungen des derzeit geltenden Grenzwerts für Stickoxide von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft in der Regel als nicht verhältnismäßig gelten. Aus Berlin heißt es, dass weiter, dass es in Städten mit Höchstwerten von bis zu 50 Mikrogramm keine Fahrverbote geben solle –  dass die Entscheidung allerdings den Kommunen frei gestellt sei.

„Da sich die Rechtslage kurzfristig ändern wird, halte ich eine Verhandlung und Entscheidung des Gerichts zum jetzigen Zeitpunkt für wenig sinnvoll.“ – Eberhard Seidensticker, stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher

Vor diesem Hintergrund spricht sich Seidensticker für eine Verlegung des für Dezember geplanten Verhandlungstermins vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden über die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Wiesbaden aus. Das Gericht wird insbesondere darüber entscheiden, ob zur Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vorzusehen sind – und genau das sei im Hinblick auf Rechtssicherheit bei den aktuellen Änderungen schwer möglich.

„Die Stadt ist gut beraten, im Interesse des Gesundheitsschutzes  an der schnellstmöglichen Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Reduzierung der Schadstoffe in der Luft festzuhalten.“ – Eberhard Seidensticker, stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher

Auch dass das Land Hessen Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Frage von Fahrverboten in Frankfurt am Main eingelegt hat, sollte bei der Festlegung des Verhandlungstermins für Wiesbaden berücksichtigt werden, so Seidensticker. An den von der Stadtverordnetenversammlung im September beschlossenen Maßnahmen zur Vermeidung eines Dieselfahrverbots in Wiesbaden will indes auch Seidensticker festhalten. (Foto: Dieselfahrverbot Bild 995645 / Pixabay)

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Die offizielle Internetseite vom Umweltamt finden Sie unter www.wiesbaden.de.

 

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